Ihre Einbürgerung oder Ihr Aufenthaltstitel liegt seit über 3 Monaten unbearbeitet?
Erstellen Sie in ca. 15 Minuten Ihr einreichfertiges Untätigkeitsklage-Paket – Schritt für Schritt geführt, für einmalig 79 €.
Klage-Paket erstellen – 79 €zzgl. Gerichtsgebühr, direkt ans Gericht zu zahlen (bei Einbürgerung i. d. R. 849 €; wird in vielen Fällen erstattet, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat)
- Kein Anwalt nötig am Verwaltungsgericht
- Daten bleiben in Ihrem Browser
- Einmalpreis, kein Abo
Ist die 3-Monats-Frist schon abgelaufen?
Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Es wird nichts gesendet oder gespeichert. Maßgeblich ist i. d. R. der Eingang des vollständigen Antrags.
So funktioniert es
Fragen beantworten
Behörde, Antragsart, Datum, Ihre Angaben – geführt und verständlich.
Gericht & Gebühr ermitteln
Wir zeigen das zuständige Verwaltungsgericht für Ihre Behörde und die Gerichtsgebühr.
Paket herunterladen
Klageschrift, Anschreiben, Checkliste und Einreichungsanleitung als Dokumente.
Einreichen
Über Mein Justizpostfach oder per Post – Schritt für Schritt erklärt.
Das bekommen Sie
- Klageschrift (Untätigkeitsklage nach §75 VwGO) mit Ihren Angaben
- Anschreiben an das Gericht
- Das zuständige Verwaltungsgericht für Ihre Behörde
- Die voraussichtliche Gerichtsgebühr
- Checkliste der Anlagen
- Einreichungsanleitung: Mein Justizpostfach oder Post (einfache E-Mail ist nicht wirksam)
- Was nach der Einreichung passiert
Was es kostet
Wichtig – Gerichtsgebühr: Unabhängig davon verlangt das Gericht einen Gebührenvorschuss, den Sie direkt an das Gericht zahlen: bei Einbürgerung typischerweise 849 € (Streitwert 10.000 €; manche Gerichte setzen weniger an, wenn nur eine Entscheidung verlangt wird), beim Aufenthaltstitel ca. 511,50 €. Hatte die Behörde keinen zureichenden Grund für die Verzögerung, trägt in vielen Fällen sie die Kosten (§161 Abs. 3 VwGO) – garantiert ist das nicht.
Klage-Paket erstellen – 79 €zzgl. Gerichtsgebühr, direkt ans Gericht zu zahlen (bei Einbürgerung i. d. R. 849 €; wird in vielen Fällen erstattet, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat)
Häufige Fragen
Brauche ich einen Anwalt?
Nein. Vor dem Verwaltungsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang. Sie können die Klage selbst einreichen. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall sollten Sie dennoch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt fragen.
Kann ich die Klage per E-Mail einreichen?
Nein. Eine einfache E-Mail ist keine wirksame Klageerhebung. Möglich sind z. B. Mein Justizpostfach (MJP) oder die Einreichung per Post mit Unterschrift. Die Anleitung erklärt beide Wege.
Was kostet das Gericht?
Bei Einbürgerung typischerweise 849 € (Streitwert 10.000 €, teils weniger), beim Aufenthaltstitel ca. 511,50 €. Der Vorschuss wird direkt an das Gericht gezahlt und ist nicht im Preis von 79 € enthalten. In vielen Fällen muss die Behörde die Kosten tragen, wenn sie ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat (§161 Abs. 3 VwGO).
Was, wenn die Behörde in der Zwischenzeit entscheidet?
Dann ist das Ziel oft erreicht. Das Verfahren wird in der Regel für erledigt erklärt; über die Kosten entscheidet das Gericht. Die Anleitung erklärt, was in diesem Fall zu tun ist.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet. Wir speichern keine Falldaten auf Servern.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Klagefertig ist ein Dokumenten- und Vorlagen-Werkzeug. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht.